Hilfreiche Informationen für Tierhalter
Nachfolgend haben wir für Sie einige Informationen zu wichtigen Themen rund Ihren Tierarztbesuch zusammengestellt.
Sollten nicht alle Ihre Fragen beantwortet sein, kontaktieren Sie uns gerne!




So bereiten Sie Ihr Tier optimal vor
- Zeit einplanen: Kommen Sie frühzeitig, damit Ihr Tier in Ruhe ankommen kann
- Unterlagen mitbringen: Impfpass, Vorbefunde oder Dokumente vom Züchter erleichtern die Behandlung
- Positive Verstärkung: Leckerchen und sanfte Worte helfen, dass Ihr Tier den Besuch positiv erlebt
- Ruhige Ausstrahlung: Bleiben Sie gelassen – Ihre Ruhe überträgt sich auf Ihr Tier
Für Welpen empfehlen wir einen kurzen Kennenlerntermin, damit sie unsere Praxis stressfrei entdecken und sich an die Umgebung gewöhnen können.


Unser Wartezimmer – Entspannt für Hunde und Katzen
In unserer Praxis legen wir Wert auf einen stressfreien Aufenthalt. Deshalb haben wir ein hund- und katzenfreundliches Wartezimmer eingerichtet, das ausreichend Platz bietet.
Für Katzen gibt es zudem einen separaten Wartebereich, damit sich Ihre Samtpfote sicher und wohlfühlen kann. So beginnt jeder Termin entspannt – für Sie und Ihr Tier.


Medikamentenabgabe
Unsere tierärztliche Hausapotheke hält alle Medikamente, die wir für unsere Behandlungen benötigen, im Regelfall bereit.
Auf Wunsch können wir Medikamente bestellen, die benötigt werden, aber nicht in unserem Apothekenlager vorrätig sind.
Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich Medikamente ausschließlich im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung abgeben dürfen.
Ohne eine entsprechende Untersuchung ist die Abgabe von Arzneimitteln ebenso wenig zulässig wie der Versand auf dem Postweg.
Die tierärztliche Hausapotheke unterliegt einigen strengen Vorschriften, wie z.B. dem Arzneimittelgesetz (AMG) und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV). Diese untersagt die Rücknahme von bereits verkauften Medikamenten oder Ergänzungsfuttermitteln.
Verstöße gegen die dort beschriebenen Bestimmungen z.B. zur Lagerung, Prüfung und Entsorgung von Medikamenten können Ordnungswidrigkeiten (§97 Abs.3AMG) oder gar Straftaten (§§95 ff. AMG) darstellen.
Wir dürfen keine Medikamente zurücknehmen - auch unangebrochene Packungen.


Abrechnung und Versicherungen
Kranken- und OP-Versicherung für Tiere
Infolge der Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte sind die Tierarztkosten für viele Behandlungen deutlich gestiegen; aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Eine erste Orientierung des vielfältigen Angebots an Versicherungen liefert die sogenannte Eisbaumtabelle.
Hier können Sie sich in Ruhe ausführlich über die jeweiligen Kosten, Leistungen und Bedingungen der einzelnen Versicherungen informieren.
Abrechnung
Bitte beachten Sie, dass wir nicht mit den Versicherungen direkt abrechnen, sondern bitten Sie, unsere tierärztlichen Leistungen, Medikamente und Futtermittel unmittelbar nach der Behandlung oder bei der Abholung des Tieres zu bezahlen.
Sie können dies bar, per EC oder Kreditkarte erledigen. Für höhere Summen bieten wir die Zahlung über einen Zahlungsanbieter an.
Unsere tierärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet. Im Rahmen der Behandlung besprechen wir mit Ihnen transparent die zu erwartenden Kosten.
Weitere Informationen zur GOT sowie zur Neufassung vom 22. November 2022 finden Sie unter folgendem Link: Bundestierärztekammer